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17.04.2019: Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch Dr. Heinze & Partner

Wie machen Sieger.

17.04.2019: Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch Dr. Heinze & Partner

Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.


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