Anwaltswahl
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Verfassungsbeschwerden und Europarecht

Verfassungsbeschwerden und Europarecht

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Verfassungsrecht und im Europarecht

I.

Verfassungsbeschwerden und sonstiges Verfassungsrecht

Verfassungsbeschwerden führen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bundesweit in allen Rechtsbereichen, denn unabhängig vom jeweiligen einfachgesetzlichen Rechtsgebiet (z.B. Verfassungsbeschwerde Familienrecht, Verfassungsbeschwerde Erbrecht, Verfassungsbeschwerde Prüfungsrecht, Verfassungsbeschwerde Gesellschaftsrecht, Verfassungsbeschwerde Baurecht usw.) sind bei Verfassungsbeschwerden stets die Grundrechte bzw. die grundrechtsähnlichen Rechte maßgeblich. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist als Verfassungsrechtler Ihr Rechtsanwalt für Verfassungsbeschwerden. Er ist auch als Dozent und Fachautor in erheblichem Umfang im Verfassungs- und Europarecht tätig. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen insbesondere Verfassungsbeschwerden und Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht – aber auch bei einem Landesverfassungsgericht, soweit eine Verfassungsbeschwerde in der Landesverfassung geregelt ist. 

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden aber auch bei Organstreitverfahren und im Bereich der abstrakten Normenkontrolle oder in anderen verfassungsrechtlichen Verfahren tätig und vertreten beim Bundesverfassungsgericht und bei den Landesverfassungsgerichten. Weitere Informationen finden Sie bei den Ausführungen zur Verfassungsbeschwerde.

II.

Verfahren beim EGMR und Europarecht im engen Sinne (Unionsrecht)

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen regelmäßig Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Verfahren beim EGMR gehören zum so genannten Europarecht im weiten Sinne. Weitere Informationen zum Vorgehen beim EGMR finden Sie bei unseren Ausführungen zu Verfahren beim EGMR.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bearbeiten auch Konstellationen des Europarechts im engen Sinne (Recht der Europäischen Union), jedoch besteht oft die Fehlvorstellung, dass Bürgern Europäischen Gerichtshof (EuGH), der strikt vom EGMR zu unterscheiden ist, leicht ein Verfahren anstreben können.

Das Europarecht ist eine zunehmend wichtiger werdende Rechtsmaterie, die in alle anderen Rechtsgebiete einstrahlt. Zum Europarecht gehören das Europarecht im weiten Sinne (zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention) und das Europarecht im engen Sinne (Unionsrecht). Das Unionsrecht entfaltet gegenüber dem nationalen Recht einen so genannten Anwendungsvorrang und besteht aus dem Primärrecht (Verträge, Anhänge und Protokolle) sowie dem Sekundärrecht (z.B. Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse). Aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts folgt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts aus dem jeweiligen Akt zur Übertragung der Hoheitsgewalt auf die Europäische Union als supranationale Einrichtung. Der EuGH stützt den Anwendungsvorrang auf den Grundsatz des effet utile.

Vor dem EuGH kann die Verletzung des Rechts der Europäischen Union geltend gemacht werden. Das gilt für das primäre Unionsrecht ebenso wie für das sekundäre Unionsrecht, welches seinerseits mit dem primären Unionsrecht vereinbar sein muss. Als Individualperson ist es gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nur in seltenen Konstellationen möglich, beim EuGH zu klagen, wenngleich die Möglichkeit mit dem Vertrag von Lissabon erweitert worden ist. Allerdings kann es in einem Gerichtsverfahren vor einem nationalen Gericht zur Vorlage an den EuGH kommen, um eine auf das Unionsrecht bezogene Vorabentscheidung im Sinne des Art. 267 AEUV zu erhalten, die für den nationalen Verlauf des Gerichtsverfahrens von Bedeutung ist.

Neben den Handlungsformen im sekundären Unionsrecht – Verordnung, Richtlinie und Beschluss – sind häufig die EU-GR-Charta sowie die Grundfreiheiten Thema in derartigen Verfahren.

Häufig besteht bei Mandaten mit Bezügen zum Subventionsrecht im Bereich des Gewerberechts ein starker Bezug zum Unionsrecht.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren