Rechtsanwälte für die Schulplatzklage
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Ihre rechtlichen Interessen in allen Angelegenheiten des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
Die so genannte Schulplatzklage ist ein zunehmend wahrgenommenes Mittel, um den Wunschschulplatz zu erlangen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind unter anderem auf Schulplatzklagen spezialisiert und vertreten Sie insoweit bundesweit. Der Terminus Klage wird nur für das Hauptsacheverfahren bei Gerichten verwendet. Soweit es um die Zuweisung eines Schulplatzes geht, kommt es aber in der Regel primär auf das parallel zu führende gerichtliche Eilverfahren an, so dass der Begriff Schulplatzklage nur bedingt präzise ist. Grundlegend sind bei der Vergabe der Schulplätze zunächst die höherrangigen Grundrechte zu beachten. Diese sind insbesondere Art. 7 GG (Bildungsauftrag des Staates), Art. 6 GG (Schutz der Familie) und Art. 3 Abs. 1 GG (allgemeiner Gleichheitsgrundsatz). Die einfachen Gesetze sind lediglich eine Ausgestaltung der genannten Grundrechte. Daraus ergeben sich zunächst zwei grundlegende Säulen.