Was ist öffentliches Wirtschaftsrecht?
Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. In diesem Rechtsgebiet geht es um den rechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen Staat und privaten Wirtschaftssubjekten in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen behördliche Entscheidungen über Zulassung, Begrenzung, Überwachung oder Förderung wirtschaftlicher Betätigung.
Typisch sind Genehmigungen, Erlaubnisse, Nebenbestimmungen, Untersagungen, Rücknahme- und Widerrufsentscheidungen sowie Rückforderungen. In Förderkonstellationen kann zudem das EU-Beihilfenrecht von Bedeutung sein.
In weiten Teilen ist das öffentliche Wirtschaftsrecht zugleich Wirtschaftsverwaltungsrecht. Deshalb sind Verwaltungsverfahren, Akteneinsicht, Begründungspflichten und Rechtsbehelfsfristen besonders wichtig. Entscheidend ist, ob eine behördliche Entscheidung auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, hinreichend begründet ist und fristgerecht überprüft werden kann.
Abgrenzung zum privaten Wirtschaftsrecht: Im öffentlichen Wirtschaftsrecht handelt die Behörde hoheitlich – oft durch Verwaltungsakte.
Rechtliche Grundlagen: Maßgeblich sind verwaltungsrechtliche Grundlagen sowie der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz – insbesondere die Berufsfreiheit, die Gleichbehandlung und der Eigentumsschutz.
Verfahrenspräzision: Akteneinsicht, Begründungspflichten und Rechtsbehelfsfristen können für die rechtliche Überprüfung einer Entscheidung entscheidend sein.
Wann Unternehmen und Gewerbetreibende im öffentlichen Wirtschaftsrecht betroffen sind
Betroffen sind regelmäßig Unternehmen, Gewerbetreibende, Anlagenbetreiber, Gastronomen, Projektträger und Zuwendungsempfänger. Zu unseren Mandanten gehören dabei vor allem wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen, deren Tätigkeit durch behördliche Entscheidungen beschränkt oder überwacht wird. Konflikte ergeben sich vor allem, soweit Behörden den Marktzugang regulieren, Nebenbestimmungen festsetzen, Kontrollen durchführen oder die Zuverlässigkeit infrage stellen.
Behördliche Entscheidungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht können Investitionen, den laufenden Betrieb und Standortentscheidungen unmittelbar betreffen. Das gilt auch für Vorhaben und Projekte, bei denen Genehmigungen, Förderentscheidungen oder behördliche Auflagen für die Umsetzung maßgeblich sind. Entscheidend ist eine schnelle Einordnung des Bescheides, der Fristen und der zulässigen Rechtsbehelfe.
Behörden regulieren den Marktzugang und versagen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.
Nebenbestimmungen wie Auflagen, Bedingungen und Befristungen werden festgesetzt.
Aus Kontrollen können Beanstandungen und anschließende Anordnungen folgen.
Die Behörde bezweifelt die Zuverlässigkeit und untersagt Tätigkeiten.
Bei Fördermitteln kann es zum Beispiel um Bewilligung, Prüfung und Rückforderung gehen.
Unsere Tätigkeit im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht
Unser Fokus liegt nicht auf privatem Wirtschaftsrecht wie Verträgen zwischen Unternehmen, Gesellschaftsrecht oder Handelsrecht. Wir konzentrieren uns auf die rechtliche Kontrolle hoheitlicher Regulierung, Planung, Zulassung und Überwachung sowie auf öffentlich-rechtliche Konflikte mit Behörden.
Hinweis: Die folgenden Teilbereiche dienen der ersten Einordnung. Die fachlichen Einzelheiten werden auf den jeweiligen Seiten zum Immissionsschutzrecht, Gaststättenrecht, Subventionsrecht und öffentlichen Gewerberecht vertieft.
Immissionsschutzrecht und Immissionsrecht
Das Immissionsschutzrecht gehört zu den Schwerpunkten des öffentlichen Wirtschaftsrechts. In diesem Bereich geht es um die Errichtung, Änderung und den Betrieb von Anlagen sowie um behördliche Anforderungen an Lärm, Gerüche, Luftschadstoffe und sonstige Immissionen. Schnittstellen zum Umweltrecht bestehen vor allem, soweit immissionsschutzrechtliche Anforderungen den Betrieb oder die Änderung einer Anlage betreffen. In einzelnen Vorhaben können zudem Bezüge zum Planungsrecht bestehen.
In der Praxis geht es um Genehmigungen nach dem BImSchG, Betreiberpflichten, Nebenbestimmungen, nachträgliche Anordnungen, Stilllegungsverfügungen und sonstige präventive bzw. raktive behördliche Überwachung.
Der Terminus Immissionsrecht wird oft verkürzt für das Immissionsschutzrecht verwendet. Für die rechtliche Einordnung kommt es darauf an, welche Anforderungen an Errichtung, Änderung, Betrieb und Betreiberpflichten gelten. Für die rechtliche Einordnung kommt es darauf an, welche Anforderungen an Errichtung, Änderung, Betrieb und Betreiberpflichten gelten.
Immissionsschutzrechtliche Verfahren können Anlagenbetreiber, Nachbarn, Einzelpersonen und Verbände betreffen. Streitigkeiten betreffen insbesondere Genehmigungen, Nebenbestimmungen, behördliche Anordnungen oder Stilllegungsverfügungen.
Wir prüfen die Tatsachengrundlage der behördlichen Entscheidung, die Verhältnismäßigkeit, Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie die Einhaltung der maßgeblichen verwaltungsrechtlichen Anforderungen.
Mehr zu Genehmigungsverfahren, Betreiberpflichten, Nachbarrechten und behördlichen Anordnungen finden Sie auf unserer Seite zum Immissionsschutzrecht.
Gaststättenrecht
Das Gaststättenrecht ist spezielles Gewerberecht und ein praxisrelevanter Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Typische Themen sind: Gaststättenerlaubnis, Alkoholausschank, Nebenbestimmungen, Auflagen, Sperrzeit, Außengastronomie, behördliche Beanstandungen, Betriebsschließungen und Zuverlässigkeitsprüfungen.
Je nach Bundesland können unterschiedliche gaststättenrechtliche Vorgaben gelten. Landesrechtliche Besonderheiten sind daher oft erheblich. Wir prüfen, ob Versagungen, Auflagen oder Betriebseinschränkungen rechtlich begründet sind und ob mildere Mittel hinreichend geprüft und berücksichtigt wurden. In den Konstellationen des Gaststättenrechts ist die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG regelmäßig in besonderem Maß von Bedeutung.
Vertiefende Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Gaststättenrecht.
Subventionsrecht und EU‑Beihilfenrecht
Im Subventionsrecht geht es um staatliche Förderungen, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen, Mittelverwendung, Verwendungsnachweise, Nachweispflichten und Rückforderungen. Je nach Förderkonstellation können auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen relevant sein. Das gilt insbesondere für die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Konflikte betreffen oft Widerruf, Aufhebung oder Rückforderung der Zuwendungen sowie die rechtliche Berücksichtigung des Vertrauensschutzes. Rechtlich wird dies insbesondere relevant, soweit die Behörde die zweckentsprechende Mittelverwendung bezweifelt, Nachweise beanstandet oder bereits eine Rückforderung vorbereitet.
Das EU-Beihilfenrecht kann in diesem Zusammenhang zusätzlich relevant sein, weil staatliche Förderungen unionsrechtlichen Vorgaben unterliegen können. Daraus kann sich ein unmittelbarer Bezug zum Unionsrecht ergeben. Im EU-Beihilfenrecht sind insbesondere Art. 107 AEUV und Art. 108 AEUV bedeutsam. Bei Verstößen gegen beihilfenrechtliche Vorgaben können Rückforderungsrisiken entstehen. Die beamtenrechtliche Beihilfe ist davon zu unterscheiden. Gemeint sind staatliche Beihilfen im wirtschaftsrechtlichen Sinn.
Die rechtlichen Anforderungen an Zuwendungsbescheide, Rückforderungen und staatliche Beihilfen vertiefen wir auf unserer Seite zum Subventionsrecht und EU-Beihilfenrecht.
Öffentliches Gewerberecht
Zum öffentlichen Gewerberecht gehören die Gewerbeanzeige, die Gewerbeerlaubnis, erlaubnispflichtige Gewerbe, die behördliche Aufsicht, behördliche Kontrollen, Zuverlässigkeitsprüfungen und Gewerbeuntersagungen. Das allgemeine Gewerberecht ist in der Gewerbeordnung als Bundesgesetz geregelt.
Das öffentliche Gewerberecht ist unter anderem relevant, soweit Behörden den Zugang zu einer gewerblichen Tätigkeit beschränken oder die weitere Ausübung untersagen. Bei Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit ist insbesondere § 35 GewO maßgeblich. Zentraler Prüfungsmaßstab ist dabei die gewerberechtliche Zuverlässigkeit.
Wir prüfen die Tatsachengrundlage, die Prognose zur Unzuverlässigkeit, die Ermessensausübung und die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben prüfen wir, ob eine Genehmigung erforderlich ist und ob die Voraussetzungen der Genehmigungserteilung erfüllt sind.
Weitere Informationen zur Gewerbeerlaubnis, Zuverlässigkeit und Gewerbeuntersagung finden Sie auf unserer Seite zum öffentlichen Gewerberecht.
Typische behördliche Entscheidungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht
Typische behördliche Entscheidungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht sind die Versagung des Marktzugangs, Rückforderungen, Untersagungen, Auflagen und Nebenbestimmungen. Entscheidend sind die Rechtsgrundlage, die Begründung, die Nebenbestimmungen sowie eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung.
Übersichtsbox: Typische behördliche Entscheidungen
Ablehnung einer Genehmigung oder Erlaubnis.
Genehmigung mit Nebenbestimmungen oder Auflagen.
Immissionsschutzrechtliche Anordnung oder Stilllegungsverfügung.
Gaststättenrechtliche Auflage oder Betriebsschließung.
Rückforderung einer Subvention.
Aufhebung oder Widerruf eines Zuwendungsbescheides.
Gewerbeuntersagung bzw. Zuverlässigkeitsprüfung.
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht
Gegen belastende Entscheidungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht können je nach Verfahren Widerspruch, Klage oder einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen. Welcher Rechtsbehelf eröffnet ist, richtet sich nach dem Verwaltungsakt, der Rechtsbehelfsbelehrung, der gesetzlichen Grundlage und dem jeweiligen Verfahren.
Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, soweit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art einem anderen Gericht zugewiesen ist. Bei Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit kann zusätzlich zur Hauptsache einstweiliger Rechtsschutz erforderlich sein, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache gesichert bleibt.
Hinweisbox: Rechtsbehelfsfristen früh prüfen
Rechtsbehelfsfristen sind im öffentlichen Wirtschaftsrecht regelmäßig kurz. Maßgeblich sind die gesetzliche Grundlage, die Rechtsbehelfsbelehrung und die einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Deshalb sollte ein Bescheid unmittelbar nach Zugang rechtlich geprüft werden.
Wie wir Ihr Verfahren im öffentlichen Wirtschaftsrecht führen
Unser Team prüft unter anderem den Bescheid, die Nebenbestimmungen und die behördliche Begründung. Soweit die Akteneinsicht erfolgt ist, werten wir die einschlägigen Verwaltungsakte und Sonstiges aus. Anschließend ordnen wir den Konflikt dem einschlägigen Rechtsbereich zu – insbesondere dem Immissionsschutzrecht, dem Gaststättenrecht, dem Subventionsrecht, dem EU-Beihilfenrecht bzw. dem öffentlichen Gewerberecht.
Maßgeblich sind die gesetzliche Grundlage, die Rechtsbehelfsbelehrung, die behördliche Begründung und sonstige einschlägige verwaltungsrechtliche Vorschriften. Auf dieser Grundlage bestimmen wir unter anderem, welcher Rechtsbehelf eröffnet ist.
Wir erheben Widerspruch oder Klage, soweit dies im konkreten Verfahren vorgesehen ist, verfassen die Begründung und übernehmen die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten. Bei angeordneter sofortiger Vollziehung prüfen wir zusätzlich, ob einstweiliger Rechtsschutz erforderlich ist.
Bei technischen, betrieblichen oder förderrechtlichen Fragen beziehen wir Sachverständigengutachten, Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungsgrundlagen in die rechtliche Bewertung ein.