Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze aus der Sozietät Dr. Heinze & Partner vertritt Ihre Interessen im Schulrecht und im Hochschulrecht bundesweit.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner - Rechtsanwälte für Öffentliches Recht hat 4,98 von 5 Sternen 359 Bewertungen auf ProvenExpert.comDabei kann es sich im Schulrecht um Prüfungsanfechtungen einzelner Klausuren, um die Prüfungsanfechtung eines Abschlusszeugnisses oder um die Versetzung in eine andere Klasse handeln. Ebenso sind die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Ihnen bei Auseinandersetzungen mit einzelnen Lehrern sowie bei Streitigkeiten über einzelne Noten und Klassen- bzw. Modulwechsel behilflich. Lehrkräfte vertreten Dr. Heinze & Partner bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.
Mittlerweile steigt die Zahl der so genannten Schulplatzklagen exorbitant. Diese sind auf die grundsätzlich bestehende Schulformwahlfreiheit und Schulwahlfreiheit zurückzuführen, die sich letztlich aus dem Grundgesetz ergeben. Maßgeblich sind dabei die Anmeldung an der Schule, die Kapazitätsberechnung sowie die Auswahlentscheidung. Fehler, die der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze im Rahmen der Schulplatzklage gerichtlich angreifen kann, beruhen oft auf fehlender Kapazitätserschöpfung der Schulplätze oder auf einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung. Die Kapazitätsberechnung hängt davon ab, ob es um Regelklassen oder Inklusionsklassen geht. Im Rahmen der so genannten innrerkapazitären Schulplätze sind Härtefallanträge und Nachrückverfahren möglich. Allerdings kann es an der Wunschschule auch außerkapazitäre Plätze geben, die von der Schule in rechtswidriger Weise nicht zur Verfügung gestellt wurden und gerichtlich durchgesetzt werden können.
Lassen sie sich bezüglich Ihres Platzes an der Wunschschule fachkompetent von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner beraten.
Hochschulrechtliche Streitigkeiten können zum Beispiel wegen Dissertationen, Habilitationsschriften oder Plagiatsvorwürfen entstehen. Außerdem unterstützen wir Sie bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten an Hochschulen und Universitäten sowie bei Streitigkeiten über Satzungsangelegenheiten.