Wie machen Sieger.
Abhilfebescheid in Prüfungsverfahren – Dr. Heinze & Partner
In einer Prüfungsangelegenheit haben wir im Widerspruchsverfahren erreicht, dass der Nichtbestehensbescheid aufgehoben wurde. Aufgrund des Abhilfebescheides wurde der Prüfungsversuch als nicht unternommen gewertet und eine erneute Teilnahme an der Prüfung wurde ermöglicht. Damit kann unser Mandant sein Studium fortsetzen. Ein bedeutender Erfolg für unseren Mandanten.




