Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantin im gerichtlichen Eilverfahren bei einem Verwaltungsgericht erfolgreich einen Studienplatz Master Psychologie 1. Fachsemester erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben Widerspruchsverfahren gegen eine Universität im Studiengang Informatik erreicht, dass der Nichtbestehensbescheid aufgehoben wurde - ein voller Erfolg!
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung mündliche Prüfung erreicht, dass die Mandantin die Prüfung wegen befangener Prüfer bei einer anderen Prüfungskommission wiederholen darf - ein voller Erfolg!.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für einen Mandanten erneut einen Erfolg in einer Prüfungsanfechtung Erste Juristische Prüfung erzielt. Der Mandant darf seine mündliche Prüfung nun absolvieren.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantin im gerichtlichen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Studienplatz Bachelor 1. Fachsemester erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Eilverfahren und im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Vergleich erzielt. Der Mandantin erhält ihren Wunschstudienplatz Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantin im gerichtlichen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Studienplatz Psychologie ins höhere Fachsemester erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Eilverfahren und im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht erfolgreich einen Vergleich im Bereich Studienplatz Psychologie Master erzielt.
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Hamburg erreicht, dass der von der Hochschule Fresenius erlassene Scheinverwaltungsakt aufgehoben wurde - ein guter Erfolg".
Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben ein Widerspruchsverfahrens Erste Juristische Prüfung gewonnen. Der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und der Mandant darf die mündliche Prüfung wahrnehmen.


