Eine berufliche Kenntnisprüfung darf wiederholt werden – Erfolg!
Ein Studienplatz im 2. Fachsemester wurde erfolgreich außergerichtlich erlangt.
Der Täuschungsvorwurf wurde entkräftet – Prüfung bestanden!
Ein sehr günstiger gerichtlicher Vergleich wurde zugunsten eines Mandanten erreicht.
Eine Nichtbestehensverfügung im Bereich Jus wurde aufgehoben – Erfolg für den Mandanten.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Widerspruchsverfahren Zahnmedizin einen weiteren Erfolg erzielt - der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Widerspruchsverfahren Zweite Juristische Prüfung einen weiteren Erfolg erzielt - der Nichtbestehensbescheid wurde aufgehoben und die Prüfung ist nun bestanden!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erfolgreich erreicht, dass für eine Mandantin Prüfungen aus dem Ausland im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt wurden.
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen der Anfechtung einer Meisterprüfung erneut einen Erfolg erzielt - Erfolg für den Mandanten!
Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im im außergerichtlichen Verfahren die Ansprüche des Mandanten gegenüber einer Hochschule (Modulprüfung) im Bachelorstudium dahingehend durchgesetzt, dass der Prüfer wegen Befangenheit auszutauschen ist - Erfolg für den Mandanten!


