Wir machen Sieger.

17.04.2019: Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht durch Dr. Heinze & Partner

Die unter anderem auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG für ihre Mandantschaft verfasst. Im Rahmen eines Datenlöschungsverfahrens wurde keine vollständige Akteneinsicht gewährt und es wurden aus Sicht der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in verfassungswidriger Weise seitens der Behörde Schwärzungen in der Akte vorgenommen.

Dr Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren