Wie machen Sieger.
20.05.2019: Neue Verfassungsbeschwerde zum rechtlichen Gehör aus Art. 103 abs. 1 GG und zu Art. 33 Abs. 5 GG - Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze
Die Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft eine Verfassungsbeschwerde zu Art. 33 Abs. 5 GG und zum rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verfasst.